BFH vom 15.01.1973
VIII R 14/72
Normen:
FGO § 62 Abs. 3 S. 1, 2;
Fundstellen:
BFHE 108, 18
BStBl II 1973, 246

BFH - 15.01.1973 (VIII R 14/72) - DRsp Nr. 1997/11393

BFH, vom 15.01.1973 - Aktenzeichen VIII R 14/72

DRsp Nr. 1997/11393

»1. Die Revision kann nur beim zuständigen FG wirksam eingelegt werden (vgl. Beschluß des BFH vom 12.01.1968 VI R 278/67 , BFHE 91, 341, BStBl II 1968, 350). 2. Zur Bestellung eines Bevollmächtigten im Sinne von § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO genügt schlüssige oder ausdrückliche Handlung des Vollmachtgebers. Nachträgliche Bestellung heilt frühere Zustellung an den noch nicht Bestellten. 3. Zur wirksamen Zustellung eines Urteils genügt es, wenn zumindest eine von mehreren Ausfertigungen mit einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung versehen ist. 4. Gibt der Bevollmächtigte eine ihm zusätzlich zugestellte, mit einer Rechtsmittelbelehrung nicht versehene Urteilsausfertigung an den Vollmachtgeber weiter, so stehen diesem Nachsichtsgründe selbst dann nicht zur Seite, wenn der Bevollmächtigte seinen Auftraggeber über Möglichkeit und Einzelheiten einer Rechtsmitteleinlegung nicht unterrichtet hat.«

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 3 S. 1, 2;

Das Teilurteil des Finanzgerichts (FG) vom 20. Juli 1971 wurde dem Rechtsanwalt Dr. H., lt. Empfangsbekenntnis am 25. September 1971, zugestellt.