BFH vom 15.03.1973
VIII B 31/72
Fundstellen:
BFHE 109, 221
BStBl II 1973, 596

BFH - 15.03.1973 (VIII B 31/72) - DRsp Nr. 1997/11574

BFH, vom 15.03.1973 - Aktenzeichen VIII B 31/72

DRsp Nr. 1997/11574

»Ergeht gegen Ehegatten ein zuzustellender finanzgerichtlicher Beschluß, so muß grundsätzlich jedem Ehegatten eine Ausfertigung zugestellt werden (Anschluß an BFH-Urteil vom 16.12.1971 I R 212/71 , BFHE 104, 493, BStBl II 1972, 425), es sei denn, einer der Ehegatten wäre zum Prozeßbevollmächtigten des anderen bestellt.«

Der an die Eheleute gerichtete Beschluß des FG wurde mit Postzustellungs- urkunde (PZU) durch Übergabe an die Ehefrau in der Wohnung am 24. April 1972 zugestellt. Die Beschwerde hiergegen ging am 9. Mai 1972 beim FG ein.

Die Beschwerde hat Erfolg.