BFH - 15.05.1981 (VI R 212/78) - DRsp Nr. 1997/14992
BFH, vom 15.05.1981 - Aktenzeichen VI R 212/78
DRsp Nr. 1997/14992
»Wird im Prozeß vor dem FG ein Beteiligter durch einen Rechtsanwalt vertreten, so hat auch hier das Gericht von Amts wegen zu prüfen, ob eine Prozeßvollmacht vorliegt. § 88 Abs. 2ZPO ist im finanzgerichtlichen Verfahren nicht entsprechend anzuwenden. Auch bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt kann daher nach Art. 3§ 1 VGFGEntlG für das Einreichen der Vollmacht eine Frist mit ausschließender Wirkung gesetzt werden.«