I. Streitig ist die steuerliche Behandlung der Aufwendungen für den Wohnungsumbau und die Beseitigung von Schäden in einem Mietwohnhaus. Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Anschlußrevisionsklägerin (Klägerin) wandte im Jahre 1967 insgesamt 195.398 DM für Arbeiten an ihrem um die Jahrhundertwende erbauten Mietwohnhaus auf. Der Beklagte, Revisionskläger und Anschlußrevisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) behandelte 24.292 DM dieser Aufwendungen für den Einbau einer Ölzentralheizung anstelle der 14 Jahre alten Gaszentralheizung als Erhaltungsaufwand, 258 DM als Privataufwendungen und die übrigen Kosten als Herstellungsaufwand. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) bemaß er auf 2,5 v.H. .
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