BFH - 16.01.1970 (VI R 31/68) - DRsp Nr. 1997/10001
BFH, vom 16.01.1970 - Aktenzeichen VI R 31/68
DRsp Nr. 1997/10001
»Es soll eine Entscheidung des Großen Senats gemäß § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung über folgende Fragen herbeigeführt werden: 1. Können Aufwendungen für Gegenstände der gehobenen Lebensführung Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch dann sein, wenn sich der berufliche Nutzungsanteil nicht leicht ermitteln läßt und/oder wenn er von untergeordneter Bedeutung ist? 2. Nach welchen Grundsätzen ist, wenn die Frage zu 1. bejaht wird, der anteilige berufliche Nutzungsanteil festzustellen?«