BFH - 16.06.1978 (VI R 120/75) - DRsp Nr. 1997/13842
BFH, vom 16.06.1978 - Aktenzeichen VI R 120/75
DRsp Nr. 1997/13842
»Dem Großen Senat wird nach § 11 Abs. 4FGO die folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Hat der BFH, wenn der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, aber nur der Kläger als Revisionsbeklagter im Revisionsverfahren die Erledigung erklärt und der BFH den Eintritt der Hauptsacheerledigung durch Urteil feststellt, über die Kosten des Rechtsstreits nach § 135 Abs. 1FGO oder nach § 138 Abs. 1FGO zu entscheiden?«