BFH - 16.11.1976 (VII R 91/75) - DRsp Nr. 1997/13113
BFH, vom 16.11.1976 - Aktenzeichen VII R 91/75
DRsp Nr. 1997/13113
»(Bezahlung aufgrund von Altkontrakten eingeführter Waren mit Termindevisen) 1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß es der Altkontraktregelung in der VO Art. 4 (EWG) 1013/71 widerspricht, wenn die aufgrund von vor dem 10.05.1971 eingeführten Waren mit vor dem 10.05.1971 für andere Waren beschafften Termindevisen bezahlt werden. 2. Die Revision gegen das Urteil des FG über die gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung durch die Verwaltungsbehörde gerichtete Klage wird nicht dadurch gegenstandslos, daß das FG in der Hauptsache entscheidet und die gegen diese Entscheidung eingelegte Revision beim BFH anhängig wird.«