I. Der Kläger, Revisionsbeklagte und Anschlußrevisionskläger (Kläger) ist nach Ablegung der Gehilfenprüfung als Industriekaufmann im Jahre 1959 seit 1966 als beratender Betriebswirt ("Unternehmensberater") selbständig tätig. Bei seiner Bewerbung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung 1977 legte er ein Schreiben der A-Steuerberatungsgesellschaft mbH (A), vor, wonach er bei dieser Gesellschaft seit dem 1. Januar 1973 als Volontär auf dem Gebiet des Bilanz- und Steuerwesens tätig sei. Nach erfolgloser Teilnahme an der Prüfung stellte der Kläger Antrag auf Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979 und legte ein Schreiben der A vom 10. Mai 1972 vor, demzufolge er "in seiner Eigenschaft als Mitarbeiter unseres Hauses berechtigt" sei, "für unsere Mandanten, unseren Weisungen entsprechend, Willenserklärungen bei den zuständigen Finanzbehörden abzugeben bzw. solche entgegenzunehmen".
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