I. Die Klägerin und Revisionsklägerin - eine GmbH - ist seit dem 1. Juli 1962 Komplementärin der gleichnamigen, am 1. Juli 1962 gegründeten GmbH & Co. KG; ihre Gesellschafter sind als Kommanditisten an der KG beteiligt. Die KG führt seit ihrer Gründung die Geschäfte der Klägerin fort, die seit diesem Zeitpunkt nicht mehr selbst werbend tätig ist.
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