I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) bestand nach ordnungsmäßiger Lehrzeit am 19. Januar 1972 die Abschlußprüfung zum Bürokaufmann. Vom 1. April 1973 bis zum 31. März 1975 studierte er an der Fachschule für Wirtschaft in Bremen und bestand die Prüfung als "Staatlich geprüfter Betriebswirt". In dem Zeugnis sind als "Allgemeine Grundfächer" Deutsch, Englisch, Mathematik und Volkswirtschaftslehre aufgeführt. In dem Zwischenzeugnis über die Grundstufe vom 2. April 1973 bis zum 30. März 1974 ist ferner Geographie als Fach der Allgemeinbildung ausgewiesen. In der Zeit vom 1. Juli 1970 bis zum 31. März 1973 war der Kläger als Sachbearbeiter in verschiedenen Firmen tätig und ab 1. Juni 1975 bei verschiedenen Steuerberatern.
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