BFH - 17.02.1982 (I B 24/79) - DRsp Nr. 1997/15184
BFH, vom 17.02.1982 - Aktenzeichen I B 24/79
DRsp Nr. 1997/15184
»Der I. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor: a) Betreibt eine Publikums-Kommanditgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG schon allein dann einen Gewerbebetrieb i.S. des § 15EStG, § 1GewStDV, wenn die wesentliche Aufgabe der Komplementär-GmbH in der Führung der Geschäfte der KG besteht und diese Kapitalgesellschaft der Personengesellschaft das wirtschaftliche und rechtliche Gepräge gibt? b) Ist ein Streben nach Gewinn (eine Gewinnabsicht) als eines der Merkmale eines Gewerbebetriebes i.S. des § 15EStG, § 1GewStDV dann verwirklicht, wenn sich eine GmbH & Co. KG (u.a.) in der Absicht betätigt, unter Ausnutzung einer günstigen Situation in der Seeschiffahrt für ihre Gesellschafter durch sonstige wirtschaftliche Vorteile (Erstreben von Veräußerungsgewinnen, Inanspruchnahme der Steuervergünstigung des § 82fEStDV) einen Gewinn zu erlangen?«