BFH vom 17.02.1982
I B 24/79
Normen:
EStG § 15 ;
Fundstellen:
BFHE 135, 78
BStBl II 1982, 295

BFH - 17.02.1982 (I B 24/79) - DRsp Nr. 1997/15184

BFH, vom 17.02.1982 - Aktenzeichen I B 24/79

DRsp Nr. 1997/15184

»Der I. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor: a) Betreibt eine Publikums-Kommanditgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG schon allein dann einen Gewerbebetrieb i.S. des § 15 EStG, § 1 GewStDV, wenn die wesentliche Aufgabe der Komplementär-GmbH in der Führung der Geschäfte der KG besteht und diese Kapitalgesellschaft der Personengesellschaft das wirtschaftliche und rechtliche Gepräge gibt? b) Ist ein Streben nach Gewinn (eine Gewinnabsicht) als eines der Merkmale eines Gewerbebetriebes i.S. des § 15 EStG, § 1 GewStDV dann verwirklicht, wenn sich eine GmbH & Co. KG (u.a.) in der Absicht betätigt, unter Ausnutzung einer günstigen Situation in der Seeschiffahrt für ihre Gesellschafter durch sonstige wirtschaftliche Vorteile (Erstreben von Veräußerungsgewinnen, Inanspruchnahme der Steuervergünstigung des § 82f EStDV) einen Gewinn zu erlangen?«

Normenkette:

EStG § 15 ;

I. Der Anrufung des Großen Senats liegt -im wesentlichen- der folgende Sachverhalt zugrunde: