I. Die Beteiligten dieses Zwischenverfahrens streiten darum, ob ein Notar dem Finanzgericht (FG) die Vorlage von Handakten zu einem notariell beurkundeten Vertrag verweigern darf.
1. Die Beschwerdeführer sind Eheleute und Kläger des Hauptverfahrens. Sie hatten im September 1973 von einer Kommanditgesellschaft (KG) je zur Hälfte eine Eigentumswohnung für 119.800 DM gekauft (Vertrag I). Sie hatten diese Wohnung bezogen und waren im Grundbuch als Eigentümer eingetragen worden. Der Beschwerdegegner (das Finanzamt -FA-) hatte gemäß § 2 Nr. 2 des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes über die Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaues und bei Maßnahmen aus dem Bereich des Bundesbaugesetzes vom 28. Juni 1962 (GrESWG) keine Grunderwerbsteuer erhoben.
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