I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie H waren die beiden alleinvertretungsberechtigten Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 10. Dezember 1974 das Konkursverfahren eröffnet. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) erließ gegen H und ferner gegen den Kläger einen Haftungsbescheid. Beide haben den jeweiligen Haftungsbescheid angefochten. In dem Haftungsbescheid gegen den Kläger hatte das FA die Haftung wegen Lohnsteuerschulden der GmbH für die Monate August bis Oktober 1974 geltend gemacht. Der Einspruch des Klägers hatte keinen Erfolg.
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab. Es führte aus:
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