BFH - 18.02.1977 (VI R 201/75) - DRsp Nr. 1997/13250
BFH, vom 18.02.1977 - Aktenzeichen VI R 201/75
DRsp Nr. 1997/13250
»Es wird dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs gemäß FGO § 11 Abs. 4 folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Sind Unfallkosten, die einem Arbeitnehmer bei einer Fahrt mit dem eigenen Pkw zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstanden sind, nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzuziehen, wenn der Verkehrsunfall darauf beruht, daß der Arbeitnehmer bewußt und leichtfertig gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hat?«