I. Durch notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 16. Juni 1977 erwarben die Kläger und Revisionskläger (Kläger) zusammen mit einem anderen Ehepaar als Miteigentümer zu je einem Viertel ein bebautes Grundstück in X. Der Gesamtkaufpreis betrug 380.000 DM. Im Gebäude befanden sich vier Wohnungen. Die Erwerber sind in die Mietverträge eingetreten. In der Kaufvertragsurkunde beantragten die Kläger Grunderwerbsteuerbefreiung, weil sie das Haus in ein Zweifamilienhaus umbauen und selbst nutzen wollten.
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