BFH - 18.03.1976 (V R 127/71) - DRsp Nr. 1997/12856
BFH, vom 18.03.1976 - Aktenzeichen V R 127/71
DRsp Nr. 1997/12856
»1. Gegen die Verfügung des FA, mit der gemäß § 112FGO Aussetzungszinsen festgesetzt worden sind, ist der Einspruch gegeben. Wird diese Verfügung nach Eintritt der Unanfechtbarkeit zugunsten des Betroffenen berichtigt, so ist die Anfechtung des Berichtigungsbescheids trotz Fehlens einer neuen Beschwer insoweit zulässig, als ein gleichzeitig geltend gemachter eigenständiger Berichtigungsanspruch reicht. 2. Bei Berichtigung von Steuerbescheiden zugunsten des Steuerpflichtigen entstehen Erstattungsansprüche erst mit der Bekanntgabe des Berichtigungsbescheids.«