BFH - 18.05.1977 (II B 9/77) - DRsp Nr. 1997/13394
BFH, vom 18.05.1977 - Aktenzeichen II B 9/77
DRsp Nr. 1997/13394
»Die Haftung des Ersterwerbers von Gesellschaftsrechten für die auf seinen Erwerb entfallende Gesellschaftsteuer war im KVStG 1959 gesetzlich so eindeutig geregelt, daß der Rechtsfrage, ob der handelsrechtliche Haftungsausschluß zugunsten eines Kommanditisten nach Leistung der Einlage (HGB § 171 Abs. 1) etwa auch zum Ausschluß der gesellschaftsteuerrechtlichen Haftung führe, keine grundsätzliche Bedeutung zukommt.«