I. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) nahm mit Haftungsbescheid vom 20. Juli 1978 den Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) als Geschäftsführer der ...GmbH in Leverkusen in Anspruch. Das FA warf dem Kläger vor, grob fahrlässig unterlassen zu haben, die vorangemeldeten Umsatzsteuern und die Körperschaftsteuervorauszahlungen 1977 und 1978 aus Mitteln der GmbH rechtzeitig zu entrichten.
Der Einspruch war erfolglos.
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