I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, betreibt eine Kunst- und Bauschlosserei. Sie verfügte am streitigen Feststellungszeitpunkt (31.12.1985) über ein eingezahltes Stammkapital von 50.000 DM. Daran waren der Beigeladene zu 2 (Geschäftsführer der Klägerin) mit 34.000 DM (68 %), der Beigeladene zu 1 mit 10.000 DM (20 %) sowie die Beigeladenen zu 3 und 4 zu je 3.000 DM (je 6 %) beteiligt. Betriebsgrundstücke und Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Kfz und geringwertige Wirtschaftsgüter hat die Klägerin von der A GbR (= Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung) gepachtet.
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