BFH vom 18.10.1977
VII R 4/77
Normen:
FGO § 115, § 155 ; ZPO § 3, § 6 ;
Fundstellen:
BFHE 123, 408
BStBl II 1978, 71

BFH - 18.10.1977 (VII R 4/77) - DRsp Nr. 1997/13583

BFH, vom 18.10.1977 - Aktenzeichen VII R 4/77

DRsp Nr. 1997/13583

»Der Streit um die Rechtmäßigkeit der Pfändung einer Forderung oder eines sonstigen Rechts ist zwar grundsätzlich nach dem Betrag zu bewerten, zu dessen Beitreibung die Pfändung ausgebracht worden ist. Das kann jedoch dann nicht gelten, wenn der Wert des gepfändeten Rechts niedriger ist. Der Streitwert ist in diesem Falle nach dem finanziellen Erfolg der Pfändungsverfügung zu bemessen.«

Normenkette:

FGO § 115, § 155 ; ZPO § 3, § 6 ;