BFH - 19.01.1982 (VIII B 57/80) - DRsp Nr. 1997/15291
BFH, vom 19.01.1982 - Aktenzeichen VIII B 57/80
DRsp Nr. 1997/15291
»Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß Bodenschätze im Rahmen des § 13 Abs. 1EStG nicht gewillkürtes Betriebsvermögen sein können und daß sie im Rahmen des § 13 Abs. 2EStG nur dann gewillkürtes Betriebsvermögen sein können, wenn der land- und forstwirtschaftliche Nebenbetrieb dem Hauptbetrieb dadurch dient, daß die gewonnene Substanz überwiegend im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet wird.«