I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (im folgenden Klägerin) betreibt die Vermietung und den Verkauf von Baugeräten und Baumaschinen. Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes vermietet sie auch Kanaldielen an Bauunternehmen. Im Streitjahr schaffte die Klägerin Kanaldielen im Werte von 157.134,70 DM an und machte von der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Gebrauch.
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