I. Der Kläger, der einen Geflügelmastbetrieb mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von rd.25 ha betreibt und außerdem Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Kapitalvermögen hat, kaufte mehrere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Das beklagte Finanzamt (FA) lehnte den Antrag des Klägers, den Kauf als Aufstockungserwerb steuerfrei zu lassen, ab und setzte Grunderwerbsteuer fest. Der Einspruch des Klägers blieb erfolglos; das FA erhöhte vielmehr mit der Einspruchsentscheidung die Grunderwerbsteuer.
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