BFH - 19.10.1978 (IV B 34/77) - DRsp Nr. 1997/13877
BFH, vom 19.10.1978 - Aktenzeichen IV B 34/77
DRsp Nr. 1997/13877
»Erläßt das Wohnsitz-FA vor Ergehen eines Grundlagenbescheids einen Einkommensteuerbescheid und bleibt dabei ein in der Einkommensteuererklärung ausgewiesener Verlustanteil an einer sog. Abschreibungs-KG ganz oder teilweise unberücksichtigt, obwohl nachgewiesen ist, daß die Abschreibungs-KG bei dem für sie zuständigen Betriebs-FA bereits eine entsprechende Gewinnfeststellungserklärung bzw. Verlustfeststellungserklärung nebst Jahresabschluß eingereicht hat, so bestehen insoweit ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Einkommensteuerbescheids, als darin der Verlustanteil nicht in der erklärten Höhe berücksichtigt ist.«