BFH vom 19.10.1982
VIII R 149/81
Normen:
FGO § 100 ;
Fundstellen:
BFHE 137, 200
BStBl II 1983, 278

BFH - 19.10.1982 (VIII R 149/81) - DRsp Nr. 1997/15541

BFH, vom 19.10.1982 - Aktenzeichen VIII R 149/81

DRsp Nr. 1997/15541

»Gelangt das FG zu der Auffassung, daß mehrere gewerbliche Betätigungen eines Steuerpflichtigen als ein Gewerbebetrieb i.S. des § 2 Abs. 1 GewStG anzusehen sind, während das FA mehrere Gewerbebetriebe angenommen und entsprechend mehrere Gewerbesteuermeßbescheide erlassen hat, dann sind diese Bescheide, soweit sie Gegenstand des Rechtsstreits sind, nach § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO aufzuheben.«

Normenkette:

FGO § 100 ;

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt eine Apotheke auf einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück. Auf diesem Grundstück errichtete sie 1972 ein weiteres Gebäude, das sie zum Teil zum Betrieb eines Kosmetikinstituts nutzte.