BFH vom 20.05.1981
II R 52/79
Normen:
AO (1977) § 367 Abs. 2 Satz 1; FGO § 44 Abs. 2 ; GrEStG Hessen § 4 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 11 Satz 1;
Fundstellen:
BFHE 134, 54
BStBl II 1981, 737

BFH - 20.05.1981 (II R 52/79) - DRsp Nr. 1997/15022

BFH, vom 20.05.1981 - Aktenzeichen II R 52/79

DRsp Nr. 1997/15022

»1. Hat das FA einen Grunderwerbsteuerbescheid vor dem Entstehen der Steuer erlassen, ist die Steuer aber bis zum Erlaß der Einspruchsentscheidung entstanden, so ist der den Gegenstand der Klage bildende Steuerbescheid in der Gestalt der Einspruchsentscheidung nicht aus diesem Grunde rechtswidrig. 2. Wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, bevor der Erwerbsvorgang (z.B. durch Genehmigung des Kaufvertrages) wirksam geworden ist, so beginnt die Nachversteuerungsfrist gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG Hessen erst mit dem Wirksamwerden des Erwerbsvorganges.«

Normenkette:

AO (1977) § 367 Abs. 2 Satz 1; FGO § 44 Abs. 2 ; GrEStG Hessen § 4 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 11 Satz 1;