BFH - 20.06.1974 (VI B 15/74) - DRsp Nr. 1997/12076
BFH, vom 20.06.1974 - Aktenzeichen VI B 15/74
DRsp Nr. 1997/12076
»Wurde ein Urteil eines FG wegen der Nichtzulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1FGO angefochten und ergeht erst nach dem Eingang der Nichtzulassungsbeschwerde ein Urteil des BFH, aus dem sich eine Abweichung zu dem angefochtenen Urteil des FG ergibt, so ist die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3FGO zuzulassen.«