I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt auf einem ihm gehörenden Grundstück ein Altersheim. Nach den Feststellungen einer Betriebsprüfung dient das Altersheim in besonderem Maße der minderbemittelten Bevölkerung. Der Kläger ist deshalb von der Umsatzsteuer (§ 4 Nr. 16b des Umsatzsteuergesetzes - Mehrwertsteuer -, - UStG 1967 -) und von der Gewerbesteuer (§
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