FGO § 68 i.d.F. des FGO -Änderungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 § 128 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 111, 13
BStBl II 1974, 113
BFH - 20.11.1973 (VII R 33/71) - DRsp Nr. 1997/11806
BFH, vom 20.11.1973 - Aktenzeichen VII R 33/71
DRsp Nr. 1997/11806
»Ist ein Steuerbescheid, der zwei Steuerfestsetzungen enthält, während des Revisionsverfahrens in der Weise geändert oder ersetzt worden, daß durch einen Änderungsbescheid die eine Steuerfestsetzung aufgehoben und die andere lediglich inhaltlich wiederholt wurde, so wird gleichwohl der Änderungsbescheid auf Antrag des Klägers gemäß § 68FGO Gegenstand des Verfahrens. Hinsichtlich der aufgehobenen Steuerfestsetzung hat sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.«
Normenkette:
FGO § 68 i.d.F. des FGO -Änderungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 § 128 Abs. 2 ;
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