BFH - 20.11.1979 (VII R 97/77) - DRsp Nr. 1997/14452
BFH, vom 20.11.1979 - Aktenzeichen VII R 97/77
DRsp Nr. 1997/14452
»1. Kläger in einem Verfahren, in dem Erstattung wegen angeblich unrechtmäßiger Pfändung und Überweisung einer Forderung, die zum Gesamthandsvermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gehört, begehrt wird, können nur die Gesellschafter, nicht die Gesellschaft sein. 2. Die Finanzgerichtsordnung kennt keine Zurückverweisung aus dem gerichtlichen in das außergerichtliche Verfahren.«