I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute; sie werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Gartenbaubetriebs, den sie gemeinsam mit ihrem Ehemann bewirtschaftete. Der Gewinn wird nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) sah die Klägerin als Betriebsinhaberin an.
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