I. Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) unterzog sich nach ihrer Zulassung zur Steuerberaterprüfung 1972 vom 3. bis 5. Oktober 1972 dem schriftlichen Teil der Prüfung. Der Prüfungsausschuß der Beklagten, Revisionsbeklagten und Revisionsklägerin (Beklagte) wertete die Klausurarbeit der Klägerin aus dem Gebiet des Abgabenrechts, Umsatzsteuerrechts, Vermögensteuerrechts und Bewertungsrechts - Abgabenordnung (AO)-Klausur - mit "ausreichend", die Einkommensteuer-Klausur mit "mangelhaft" und die Klausur aus dem Gebiet der Buchführung und des Bilanzwesens (Buchführungs-Klausur) mit "ausreichend".
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