I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat an der Steuerberaterprüfung 1974 teilgenommen und die Prüfung nicht bestanden. Streitig ist, ob die Prüfung zu Recht für nichtbestanden erklärt wurde.
II. Die Revision führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückweisung der Sache an das FG.
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