BFH - 21.05.1985 (VII R 191/82) - DRsp Nr. 1997/16229
BFH, vom 21.05.1985 - Aktenzeichen VII R 191/82
DRsp Nr. 1997/16229
»Leistet ein Finanzamt an eine GmbH auf die von ihr zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuerüberschüsse Auszahlungen, so ist die Rückforderung des Staates ein Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2AO 1977, der - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der § 69, § 34AO 1977 - die Haftung des GmbH-Geschäftsführers begründet.«