I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhob beim Finanzgericht (FG) Restitutionsklage mit dem Ziel, das durch Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Juli 1972 I R 158/71 (nicht veröffentlicht) rechtskräftig abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen. Das FG hat die Restitutionsklage abgewiesen. Das Urteil des FG wurde dem Kläger am 21. Februar 1974 durch Niederlegung bei der Postanstalt zugestellt. Der Kläger legte mit Schriftsatz vom 21. März 1974, beim FG eingegangen am 25. März 1974, Revision ein und begründete diese mit Schriftsatz vom 20. April 1974, eingegangen beim BFH am 23. April 1974.
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