BFH - 21.09.1977 (I B 32/77) - DRsp Nr. 1997/13550
BFH, vom 21.09.1977 - Aktenzeichen I B 32/77
DRsp Nr. 1997/13550
»Ein gespanntes Verhältnis zwischen Richter und Prozeßbevollmächtigtem kann bei einer Prozeßpartei die Besorgnis der Befangenheit begründen. Die ablehnende Einstellung des Richters muß jedoch der Partei gegenüber irgendwie in Erscheinung getreten sein.«