I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) hatte am 10. Dezember 1975 eine Einkommensteuervorauszahlung in Höhe von ...DM zu leisten. Er überreichte am 16. Dezember 1975 dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt -FA-) einen Scheck über .....DM, sowie die Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober 1975, in der er einen Vorsteuerüberschuß in Höhe von .....DM erklärt hatte. Gleichzeitig verlangte er, den Überschuß der Vorsteuerbeträge und den Scheckbetrag mit der geschuldeten Einkommensteuervorauszahlung in Höhe von .....DM, der Kirchensteuervorauszahlung in Höhe von .....DM und mit dem Betrag der gleichzeitig angemeldeten Lohn- und Lohnkirchensteuer für November 1975 in Höhe von .....DM zu verrechnen.
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