BFH vom 21.11.1974
IV B 39/74
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 Satz 2; FGO § 69 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFHE 114, 212
BStBl II 1975, 175

BFH - 21.11.1974 (IV B 39/74) - DRsp Nr. 1997/12291

BFH, vom 21.11.1974 - Aktenzeichen IV B 39/74

DRsp Nr. 1997/12291

»Die unterschiedlichen Auffassungen in der Rechtsprechung zu der Frage, ob eine Entnahme stets eine Entnahmehandlung voraussetzt und wie eng der Zusammenhang zwischen dem als Entnahmebehandlung in Frage kommenden Vorgang und dem gegebenenfalls als Entnahme in Betracht kommenden Wirtschaftsgut sein muß, vermögen ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 FGO zu begründen.«

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 Satz 2; FGO § 69 Abs. 2, 3 ;

I. Streitig ist im Rahmen des Aussetzungsverfahrens, ob ein zum Betriebsvermögen einer OHG gehörendes Einfamilienhausgrundstück in dem Zeitpunkt als entnommen anzusehen ist, in dem die das Haus bewohnende Gesellschafterin Alleinunternehmerin des Betriebes wird.