A. Vorlagebeschluß des I. Senats, Sachverhalt
I. Der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Beschluß vom 28. April 1982 I R 89/77 (BFHE 135, 531, BStBl II 1982, 556) dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu Nr. 1 und gemäß § 11 Abs. 4 FGO zu Nr. 2 folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:
1. Sind eine gegen eine GmbH verhängte Geldstrafe gemäß § 890 der Zivilprozeßordnung (ZPO) a.F. sowie eine gegen die GmbH verhängte Geldbuße wegen Verstoßes gegen §
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