BFH - 21.12.1982 (VII R 118/82) - DRsp Nr. 1997/15566
BFH, vom 21.12.1982 - Aktenzeichen VII R 118/82
DRsp Nr. 1997/15566
»Die am 12.08.1980 endende Frist für den Antrag auf Zulassung zur Prüfung als Steuerbevollmächtigter verlängert sich, wenn die hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens durch die Ableistung des Grundwehrdienstes unterbrochen worden ist, auch dann um die Dauer des geleisteten Grundwehrdienstes, wenn die letzte am 12.08.1980 noch nicht erfüllte Vorbildungsvoraussetzung nicht die (schon vorher erfüllte) hauptberufliche Tätigkeit, sondern die erforderliche Allgemeinbildung betrifft.«