BFH - 21.12.1982 (VII S 25/82) - DRsp Nr. 1997/15496
BFH, vom 21.12.1982 - Aktenzeichen VII S 25/82
DRsp Nr. 1997/15496
»Hat die Finanzbehörde nach Eingang eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung dem Antragsteller gegenüber bei einer mündlichen Erörterung zum Ausdruck gebracht, an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestünden keine ernstlichen Zweifel, so hat sie damit i.d.R. zu erkennen gegeben, daß sie die Vollziehung nicht aussetzen werde.«