Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Beschwerdeführer) bezog im Streitjahr 1981 als Oberarzt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Als Miterbe hatte er von seinen beiden Brüdern aus der ungeteilten Erbengemeinschaft zu seinem 1/3-Anteil die weiteren 2/3-Anteile an einem Zweifamilienhaus für je 140.000 DM erworben. Hierzu vertritt der Beschwerdeführer die Ansicht, daß es sich um einen entgeltlichen Erwerb gehandelt habe, für den er die erhöhten Absetzungen nach § 7b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch nehmen könne.
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