Der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt - FA -) erließ am 17. März 1975 gegen die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Beschwerdegegnerin) - eine Arbeitsgemeinschaft - einen Umsatzsteuerbescheid, in dem er die Umsatzsteuer für das Jahr 1974 auf ... DM festsetzte. Die Arbeitsgemeinschaft erhob gegen diesen Bescheid nach erfolglosem Einspruchsverfahren Klage zum FG, über die noch nicht entschieden ist. Sie beantragte ferner beim FG, die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids anzuordnen (§ 69 Abs 2 und 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO -).
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