I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Konkursverwalter über das Vermögen der GmbH & Co. In dieser Eigenschaft kündigte er 800 Arbeitnehmern mit Wirkung ab Januar 1982 unter Einhaltung der jeweils bestehenden Kündigungsfristen und stellte sie gleichzeitig von der Arbeit frei.
Die Arbeitnehmer hatten bis zum Tage der Konkurseröffnung Konkursausfallgeld und von diesem Zeitpunkt an bis zum Antritt einer neuen Arbeitsstelle Arbeitslosengeld bezogen. Auf den den Arbeitnehmern ausgehändigten Lohnsteuerkarten bescheinigte der Kläger nur das Konkursausfallgeld.
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