BFH - 22.10.1981 (IV R 81/79) - DRsp Nr. 1997/15251
BFH, vom 22.10.1981 - Aktenzeichen IV R 81/79
DRsp Nr. 1997/15251
»Es stellt weder ein Überschreiten noch einen Fehlgebrauch des dem FA bei der Festsetzung der Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 3 Satz 3 EStG eingeräumten Ermessens dar, wenn es in einer schwierigen, höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Rechtsfrage der im Zeitpunkt der Entscheidung allgemein vertretenen Rechtsauffassung folgt.«