BFH - 22.12.1970 (VII R 111/69) - DRsp Nr. 1997/10448
BFH, vom 22.12.1970 - Aktenzeichen VII R 111/69
DRsp Nr. 1997/10448
»Ausbildung und Prüfung eines Anlernlings als Bürogehilfe stehen nicht einer kaufmännischen Lehre mit Kaufmannsgehilfenprüfung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2StBerG gleich.«
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