I. Streitig ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Hauptzollamt -HZA-) Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, die der verstorbene Ehemann und Rechtsvorgänger der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), D (im folgenden: D) hinsichtlich 17 gegen ihn ergangener Steuerhaftungsbescheide, darunter einen Steuer- und Haftungsbescheid, gestellt hatte, zu Recht abgelehnt hat.
Vor dem FG fand am 18. Dezember 1979 eine mündliche Verhandlung statt. Nach dem Sitzungsprotokoll schloß der Vorsitzende die mündliche Verhandlung und verkündete nach Beratung den Beschluß, daß eine Entscheidung den Beteiligten zugestellt werde. Wie den Akten des FG zu entnehmen ist, wurde der Geschäftsstelle am 27. Dezember 1979 das von den Berufsrichtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung übergeben.
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