BFH - 23.03.1976 (VII R 64/73) - DRsp Nr. 1997/12867
BFH, vom 23.03.1976 - Aktenzeichen VII R 64/73
DRsp Nr. 1997/12867
»Wird die Verletzung eines ungeschriebenen allgemeinen Rechtsgrundsatzes gerügt, so ist die Revision nur dann zulässig begründet, wenn sie nähere Angaben darüber enthält, woraus sich der angebliche Rechtsgrundsatz ergibt und in welcher konkreten Ausprägung der Grundsatz verletzt worden ist.«