I. Die Klägerin, die mit notariell beurkundetem Gesellschaftsvertrag vom 27. April 1967 gegründet und am 11. Mai 1967 in das Handelsregister eingetragen worden ist, beteiligte sich als persönlich haftende Gesellschafterin an einer mit Gesellschaftsvertrag vom 27. April 1967 vereinbarten KG, die am 11. Mai 1967 ihre Tätigkeit aufgenommen hat.
Das beklagte Finanzamt erließ gegen die Klägerin wegen der "von den Kommanditisten geleisteten Kommanditeinlagen in Höhe von 50.000 DM" am 26. Februar 1969 einen Gesellschaftsteuerbescheid über 1.250 DM.
Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg.
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