BFH - 23.06.1977 (V B 41/73) - DRsp Nr. 1997/13410
BFH, vom 23.06.1977 - Aktenzeichen V B 41/73
DRsp Nr. 1997/13410
»1. Die Verwirkung von Säumniszuschlägen kann nach den Vorschriften über die Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung angefochtener Verwaltungsakte durch das Gericht der Hauptsache aufgehoben werden. 2. Die Aussetzung der Vollziehung und die Anordnung, die Vollziehung aufzuheben, haben keine Rückwirkung.«